Informationen über Versicherungen und Altersvorsorge für PiAs und (Jung-)Approbierte
In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick rund um das Thema Versicherungen und Altersvorsorge von Psychotherapeut:innen. Es werden die wichtigsten Versicherungen, insbesondere für Psychotherapeut:innen in selbstständiger Tätigkeit, vorgestellt und eine Einordnung der Relevanz vorgenommen. Am Ende des Artikels finden Sie Informationen zur Altersvorsorge von Psychotherapeut:innen.
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Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflicht ist gemäß der Berufsordnung für jede:n Psychotherapeut:in verpflichtend. Psychotherapeut:innen tragen im Rahmen der Patient:innenbehandlung eine große Verantwortung, die im Falle eines Behandlungsfehlers und daraus resultierenden Schäden zu persönlichen Haftungsrisiken führen kann. Dies bedeutet, dass Psychotherapeut:innen laut Gesetz im Schadensfall mit ihrem privaten Vermögen haften. Das gilt auch bei Fehlverhalten ihrer Praxismitarbeiter:innen. So kann schon ein durch Unaufmerksamkeit entstandener Schaden schnell die berufliche und private Existenz gefährden.
Aus diesem Grund ist die Berufshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für Psychotherapeut:innen, um sich gegen berufliche Risiken abzusichern. Sie schützt umfassend gegen Schadensersatzforderungen durch Dritte. Dabei sorgt sie einerseits für die Befriedigung begründeter Ansprüche, beispielsweise im Falle einer nachweislich fehlerhaften Behandlung, andererseits wehrt sie auch unbegründete Ansprüche ab, auch vor Gericht. Viele Psychotherapeut:innen in Weiterbildung sind über Ihr Weiterbildungsinstitut berufshaftpflichtversichert. Bei einigen Weiterbildungsinstituten ist dies jedoch nicht der Fall und es muss eigenständig eine Berufshaftpflicht abgeschlossen werden. Psychotherapeut:innen in Weiterbildung, die neben der Weiterbildung zusätzlich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, benötigen einen eigenen Vertrag.
Ist eine Krankentagegeldversicherung für mich sinnvoll?
Für Psychotherapeut:innen, die selbstständig tätig sind, ist ihre Gesundheit und die damit einhergehende Arbeitsfähigkeit ein wichtiges Kapital. Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, was zu finanziellen Ausfällen führt. Während Arbeitnehmende im Angestelltenverhältnis in diesen Fällen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten, sind Freiberufler:innen auf das private Krankentagegeld angewiesen. Diese Versicherung schützt vor Verdienstausfällen durch Krankheit oder Unfall und greift auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen.
Daher ist auch die Krankentagegeldversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für selbstständige Psychotherapeut:innen.
Brauche ich als Psychotherapeut:in eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeit kann zu einer existenziellen Bedrohung mit finanziellen Problemen werden, die auch selbstständige Psychotherapeut:innen treffen kann. Approbierte Psychotherapeut:innen sind Mitglied der Psychotherapeutenkammer und werden hierüber auch Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk des jeweiligen Bundeslandes. Dies hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge zu bieten. Psychotherapeut:innen erhalten daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung über das Versorgungswerk, welche allerdings nur bei einer vollen, also 100%igen Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird. Um schon bei einer Berufsunfähigkeit von 50 % abgesichert zu sein, ist eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.
Welche weiteren Versicherungen werden Psychotherapeut:innen empfohlen?
Ergänzend zu den bereits vorgestellten Versicherungen, die als besonders wichtig oder sogar gesetzlich verpflichtend gelten, gibt es noch eine Reihe weiterer Versicherungen, die sinnvoll sein können. Hierunter fallen eine Rechtsschutz-, Praxisinhalt- und Cyberschutzversicherung. Stationäre Zusatzversicherungen (Privatpatient im Krankenhaus), sowie Pflegetagegeld oder Versicherungen bei schweren Krankheiten können in Betracht gezogen werden. Welche Versicherungen hiervon sinnvoll erscheinen, hängt von den eigenen Bedürfnissen ab.
Wie sieht meine Altersvorsorge als Psychotherapeut:in aus?
Psychotherapeut:innen, die freiberuflich bzw. selbstständig tätig sind, sind keine Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern werden durch ihre Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer gleichzeitig auch Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk des zuständigen Bundeslandes. Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer ist für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zuständig. Somit ist die Altersvorsorge selbstständiger Psychotherapeut:innen unabhängig von der staatlichen Rentenversicherung. Dennoch ist es sinnvoll, neben der tragenden Säule der berufsständischen Altersvorsorge auch das Standbein der privaten Altersvorsorge aufzubauen.
Die Beiträge im Versorgungswerk der Psychotherapeut:innen sind abhängig von den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Einkünfte aus Angestellten- und Beamtenverhältnissen werden hierfür nicht berücksichtigt.
Psychotherapeut:innen, die ausschließlich in einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis arbeiten oder nur geringfügig parallel selbstständig sind, sind von der Beitragspflicht im Versorgungswerk befreit. In diesem Falle sowie in Fällen, in denen keine Nutzung des Versorgungswerks möglich ist (beispielsweise in Berlin), ist eine private Altersvorsorge von besonderer Bedeutung.
Unser Fazit:
Hinsichtlich der Versicherungen lässt sich festhalten, dass eine Berufshaftpflichtversicherung per Gesetz für alle freiberuflichen Psychotherapeut:innen verpflichtend ist. Zusätzlich wichtige Versicherungen sind das Krankentagegeld und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerks ergänzt. Zudem gibt es weitere Versicherungen, die darüber hinaus sinnvoll sein können, abhängig von den eigenen Bedürfnissen.
Die Altersvorsorge selbstständiger Psychotherapeut:innen wird über das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer geregelt, eine Ergänzung durch eine private Altersvorsorge ist dennoch empfehlenswert. Psychotherapeut:innen, die ausschließlich in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis tätig sind, fallen in die gesetzliche Rentenversicherung und sollten ebenso zusätzlich privat vorsorgen.
Wissenschaftlich fundiert
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